Wie weiter mit der E-ID?
Der Bundesrat will vorwärts machen und rasch die Möglichkeit für eine staatliche digitale Identität schaffen. Bevor er die Eckwerte für die künftige E-ID bestimmt, soll sich die breite Öffentlichkeit in die Diskussion einbringen. Dazu hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Auslegeordnung erarbeitet.
Nach dem Nein an der Urne vom 7. März 2021 zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste hat wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit weiteren Bundesstellen die Arbeiten zur Schaffung einer staatlichen elektronischen Identität (E-ID) an die Hand zu nehmen. In einem ersten Schritt hat das EJPD unter Einbezug der Wissenschaft und der Kantone als Diskussionsgrundlage eine Auslegeordnung erarbeitet. Neben technischen Varianten legt sie insbesondere auch deren Einbettung ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld dar und beleuchtet verschiedene Einsatzmöglichkeiten einer staatlichen E-ID.
Breite öffentliche Diskussion
Die Auslegeordnung mit drei technischen Lösungsansätze soll nun breit diskutiert werden, damit sich im Laufe der Diskussionen herauskristallisieren kann, welchen Nutzen und Mehrwert eine staatliche E‑ID bringen soll und welche inhaltlichen und gesetzlichen Anforderungen sie dafür erfüllen muss, wie der Bundesrat am 2. September mitgeteilt hat. Die öffentliche Konsultation werde am 14. Oktober 2021 mit einer öffentlichen Diskussion an einer Konferenz abgeschlossen.
Neben der öffentlichen Diskussion sollen sich auch Fachgremien äussern können. Das Ergebnis der jetzt angestossenen öffentlichen Diskussion diene dem Bundesrat als Basis für seinen Richtungsentscheid, welcher er bis Ende 2021 treffen will. Die Vernehmlassung zu einem neuen E-ID-Gesetz werde voraussichtlich Mitte 2022 eröffnet.
Die Unterlagen zur öffentlichen Anhörung können auf der Webseite des Bundesamts für Justiz heruntergeladen werden:
www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/staatliche-e-id.html