Transport leerer, ungereinigter Gefahrgutverpackungen

In fast allen Industrie- und Gewerbezweigen werden Produkte oder Rohstoffe eingesetzt, die als Gefahrgut klassifiziert sind. Die geleerten Gebinde möchte man nach Gebrauch wieder loswerden. Der Transport der leeren, ungereinigten Gebinde zu einem Entsorger oder zurück zum Lieferanten fällt unter die Gefahrgutregelungen.

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