Swiss Pass: E-ID durch die Hintertür?
Ab Mitte Dezember sollen neue Swiss-Pass-Karten die alten ersetzen. Damit verbunden sind wichtige Änderungen. Mit neuen Funktionen soll der Swiss Pass zum Türöffner werden: Als Schlüssel für physische Türen, als Login für Geräte und Online-Dienstleistungen sowie über eine kontaktlose Bezahlfunktion. Es handle sich dabei um eine schleichende und unkontrollierte Einführung einer elektronischen Identität (E-ID), kritisiert der Konsumentenschutz.
Stolz schreibt die Branchenorganisation für den öffentlichen Verkehr, die Alliance Swiss Pass, dass der Swiss Pass mit rund fünf Millionen Stück zur meistverbreiteten Karte der Schweiz gehört. Jetzt hat das Plastikkärtchen ein visuelles Lifting erfahren – es zeigt Berge und ist rot wie ein Schweizerpass. Mehr noch, die Karte ist mit neuen Funktionen angereicht und wird zum Öffner für Türen, ist Bezahl- und Loginkarte für Geräte und Online-Dienstleistungen. Was die einen am neuen Swiss Pass super finden, ist den anderen ein Dorn im Auge. Die Karte biete mit diesen Erweiterungen Funktionen einer E-ID, obwohl das Volk im Frühling 2021 eine durch Unternehmen betriebene E-ID deutlich verworfen habe, beklagt sich der Konsumentenschutz. Man habe genau diese Entwicklung befürchtet: private Anbieter versuchten das Feld zu besetzen, ohne dass sie rechtliche Vorgaben für den Daten- und Konsumentenschutz einhalten müssten.
Den EDÖB nicht konsultiert
Laut Konsumentenschutz bleibt vorderhand gänzlich unklar, wie die Privatsphäre der Nutzer des neuen Swiss Pass geschützt werden soll. Die Datenschutz-Erklärung für die Karte habe man bisher nicht angepasst. Und eine Anfrage des Konsumentenschutzes an die Alliance Swiss Pass sei bisher unbeantwortet geblieben. In der Medienmitteilung der Konsumentenschützer heisst es ferner, der Eidgenössische Datenschützer sei nach eigenem Bekunden für die Swiss-Pass-Erweiterungen nicht konsultiert worden.
Verbesserungen dringend gefordert
Der Konsumentenschutz befürchtet, dass der Schutz der Daten und der Privatsphäre wirtschaftlichen Interessen der Kartenbetreiberinnen untergeordnet wird. Deshalb dürfe die Karte nicht in Umlauf gebracht werden, bis die grundlegenden Fragen des Datenschutzes geklärt und geregelt seien. Ausserdem müsse den Kartennutzern die Möglichkeit gegeben werden, die Funktionen im Benutzerportal datenwirksam auszuschliessen oder abzuschalten, so der Konsumentenschutz.