Sicheres Handling von Batterien

In der Schweiz werden pro Jahr 120 Millionen Batterien für Geräte verkauft. Circa 68 Prozent davon werden rezykliert, doch wohin gelangen andere Batterietypen? Neue Typen wie die Li-Ionen-Batterien, die erst einen kleinen, aber steigenden Anteil ausmachen, werden vorerst im Ausland entsorgt. Verbrauchte Batterien müssten aus Sicherheitsgründen jedoch direkt bei Sammelstellen abgegeben werden.

Sicheres Handling von Batterien

 

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Ge-räte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Ak-kumulatoren, kurz Akkus genannt, gelten ebenfalls als Batterien. Sämtliche Batterie­ arten sind Sonderabfälle. Ein grundlegendes Problem bei Akkumulatoren: Sie bleiben lan-ge in Gebrauch und auch wenn sie ausgedient haben, lagern sie oft noch längere Zeit in alten Handys oder Bohrmaschinen. Solche Voraus-setzungen verfälschen die sogenannte Recyc-lingquote, die dadurch sinkt.

 

Ebenso unterscheidet sich die Aufberei-tung von normalen Haushaltsbatterien, neu-eren Batterieformen und Akkus erheblich. Noch immer gehen der Recyclingindustrie wertvolle Metalle verloren.

Batterienkategorisierung
Gerätebatterien sind weit verbreitet und fin-den in zahlreichen elektrischen und elektro-nischen Apparaten Verwendung, die unab-hängig vom Stromnetz betrieben werden. Fahrzeugbatterien dienen dazu, Anlasser, Lampen oder Zündung von Fahrzeugen mit Strom zu versorgen. Industriebatterien wer-den zu vielfältigen industriellen oder gewerb-lichen Zwecken eingesetzt. Dazu gehören auch Batterien für Elektrofahrzeuge sowie alle Batterien, die nicht unter die beiden anderen Kategorien fallen, heisst es im Abfallwegwei-ser des Bundesamts für Umwelt Bafu.

Ökologische Beurteilung
Batterien bestehen aus wertvollen Rohstoffen wie Eisen, Nickel, Mangan, Zink und Blei. Schädliche Schwermetalle wie Cadmium oder Quecksilber sind dank sehr strengen Grenzwerten allenfalls noch in Spuren ent-halten. Bereits die Gewinnung der Rohstoffe aus natürlichen Lagerstätten belastet die Um-welt. Führen allerdings Konsumentinnen und Konsumenten Batterien dem Recycling zu, müssen weniger neue Rohstoffe gewon-nen werden.

 

Ein Umstand: Trotz zunehmender Ver-wendung von Lithium wird das Leichtmetall heute noch nicht in der Schweiz zurückge-wonnen.

 

Alternativen zu Einwegbatterien sind solarbetriebene Geräte, Apparate mit Netzan-schluss und die Verwendung von wiederauf-ladbaren Batterien (Akkus).

 

Wirtschaftlich wie auch ökologisch sinnvoll ist der Einsatz von Akkus in Geräten mit hohem Strombedarf (Spielzeug, Handy, MP3-Player, Digitalkamera, Taschenlampe, Fotoblitz). Ebenfalls möglich, aber kaum loh-nend ist der Gebrauch in Geräten mit sehr kleinem Strombedarf (Fernbedienungen, Ta-schenrechner, Küchenuhren). Denn eine Ein-wegbatterie hält bei solchem Einsatz meist monate- oder gar jahrelang.

Kehricht versus separate Sammlung
Von den jährlich verkauften 120 Millionen
Gerätebatterien­ (ca. 3500 Tonnen) werden ca. 68 Prozent separat gesammelt und anschlies­ send verwertet (Rücklaufquote 2016: 67,8 %). Der Rest, das sind 35 Millionen Stück, wird trotz Verbot mit dem Siedlungsabfall entsorgt! Dadurch gehen wertvolle Metalle verloren.

 

Konsumenten und Konsumentinnen sind verpflichtet, Altbatterien zu einer Ver-kaufsstelle oder einer anderen Sammelstelle zurückzubringen. Das Gesetz schreibt allen Anbietern vom Grossverteiler bis zum Kiosk vor, gebrauchte Gerätebatterien unentgelt-lich zurückzunehmen. Auch viele Gemein-desammelstellen weisen einen Behälter für das Batterierecycling auf.

Vorsicht bei Lithium-Ionen-Akkus
Vorsicht geboten ist bei Lithium-Ionen-Ak-kus, die im Modellbau (z.B. Modellflugzeuge, Modellboote) eingesetzt werden. Meist han-delt es sich um kantige Packe aus Batterie­ zellen ohne feste Umhüllung, die über An-schlusskabel verfügen. Solche Batterien ver-fügen über keinen Sicherungsmechanismus und sollten deshalb ins Fachgeschäft zurück-gebracht werden.

 

Gelangen sie in die Sammlung von Haus-haltsbatterien, kann es im schlimmsten Fall zu einem Schwelbrand kommen. Falls sich Mo-dellbauakkus bereits im Batteriegemisch be-finden, sollten sie entfernt und gesondert dem Recycling zugeführt werden. Brände von Li-thiumbatterien werden am besten mit Sand gelöscht. Auch gebrauchte Fahrzeug- und In-dustriebatterien müssen separat gesammelt und der Verwertung zugeführt werden.

 

Die Rückgabe an die Verkaufsstellen oder an eine berechtigte Sammelstelle ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Lithiumbatterien in der Produktion
Dem VDE Verband der Elektrotechnik, Elek-tronik, Informationstechnik e.V. zufolge sind Lithiumbatterien als sicher anzusehen, so-lange Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäss mit ihnen umgehen. Der VDE empfiehlt, Lithi-umbatterien gemäss der für den Transport gedachten DIN EN 62281 trocken, kühl und gut belüftet möglichst in der Originalverpa-ckung zu lagern und die Kartons nicht höher zu stapeln, als vom Hersteller vorgegeben.

 

Wenn Lithiumbatterien für die Produk-tion bereitgestellt werden, dann müssen von Gesetzes wegen die bestellten Mengen auf das machbare Minimum, etwa den Tagesbe-darf, begrenzt werden. Weil Li-Ionen-Akkus immer wieder falsch entsorgt werden, kommt es in Verbrennungsanlagen zu Brän-den und Explosionen. Deshalb sollten Betrie-be, die Li-Ionen-Batterien einsetzen, auch Feuerlöscheinrichtungen anbringen.

 

Hersteller, Importeure und Vertreiber von Lithiumbatterien müssen Altbatterien gemäss dem Batteriegesetz (BattG) §§ 5 bis 9 zurücknehmen und entsorgen.

Im Ausland recycelte Batterien
Seit Anfang der 1990er-Jahre werden Geräte-batterien im Inland rezykliert. Die Verwer-tungsanlage gewinnt Eisen, Mangan, Zink und Quecksilber zurück und überführt die anfal-lenden Schadstoffe in eine unschädliche Form. Nickel-Cadmium-, Lithium-Ionen- und Blei-akkus werden vor der Behandlung aussortiert und dafür spezialisierten, meist im Ausland angesiedelten Firmen zur Verwertung überge-ben.

 

Entsorgungsunternehmen mit Bewilli-gung sammeln Fahrzeug- und Industriebat-terien und exportieren sie zur Verwertung ins Ausland. Aus Fahrzeugbatterien werden

 

Blei, Kunststoffe und Batteriesäure zurückge-wonnen, aus Industriebatterien je nach Typ verschiedene Metalle. Erlaubt sind nur Ex-porte in OECD- oder EU-Staaten.

 

Hierzu ist eine Bewilligung des Bafu nö-tig. Exporteure müssen nachweisen, dass die Behandlung umweltverträglich erfolgt.

Fonds für Finanzierung
Eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) deckt die Kosten von Sammlung, Transport und Recycling der Altbatterien. Die VEG ist im Verkaufspreis inbegriffen. Der Bund legt ihre Höhe fest, welche sich nach Batterietyp und -gewicht bemisst. Die Inobat Batterie­ recycling Schweiz erhebt, verwaltet und ver-wendet die VEG im Auftrag des Bafu.

 

Aus diesem Fonds finanziert die Inobat auch Sensibilisierungskampagnen, um den Rücklauf von Batterien zu fördern. Die Orga-nisation fungiert zudem als Meldestelle für alle Batterien, die auf den Schweizer Markt kommen. Die Gesetzesgrundlage erlaubt es, bestimmte Batterietypen von der VEG zu be-freien.

 

Voraussetzung sind ein gut funktionie-rendes Sammlungs- und ein gesichertes Finanzierungssystem­ der Branche mit sehr ­hohem Rücklauf. Mit Quoten von über 95 Pro-zent gilt diese Bedingung für Fahrzeugbatteri- en als erfüllt.

 

 

 

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