Risikomanagement als Teil der integrierten Assurance

Risikomanagement ist eine nicht übertragbare Aufgabe des Verwaltungsrats und gesetzlich verankert im Obligationenrecht. Damit der Verwaltungsrat seiner Aufgabe gerecht wird, braucht er in Abhängigkeit der Grösse des Unternehmens Assurance-Funktionen, die Risiko- und Compliance-Management-Tätigkeiten überwachen.

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