Revision des Datenschutzgesetzes: Bedrohend für KMU?
Der digitale Wandel und die Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) bewegt die Volkswirtschaft. Der Bundesrat untersucht neue Regulativa, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Heimische KMU sehen jedoch auch negative Tendenzen, insbesondere die zahlreichen Verschärfungen gegenüber den EU-Vorgaben. Die Revision des DSG und diverse gesetzliche Anpassungen könnten heimische KMU unter Druck setzen.
Zur kontroversen Revision des DSG nimmt die „KS Kommunikation Schweiz“, der Dachverband der kommerziellen Kommunikation, eine ähnliche Stellung ein wie andere Schweizer Verbände. Die KS betont, dass für jedes Unternehmen in der Schweiz es von existenzieller Bedeutung ist, mit seinen aktuellen und potenziellen Kunden, mit Zulieferern und sonstigen Partnern möglichst wirkungsvoll kommunizieren zu können.
„Da wir bekanntlich nicht nicht kommunizieren können, ist die Kommunikation für Firmen sozusagen der Sauerstoff ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit“, meint Filippo Lombardi, CVP Präsident und Ständerat, und Unternehmer. – Das Datenschutzgesetz habe deshalb nicht nur für Konsumentinnen und Konsumenten eine existenzielle Bedeutung, sondern auch für sämtliche Unternehmen, insbesondere im Bereich der digitalen Kommunikation.
Bundesrat fordert einen Rahmen
Der Bundesrat hat dies erkannt und in seinem Bericht «Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft“ vom 11. Januar 2017 erklärt: „Der digitale Wandel bietet grosse Chancen für die Schweizer Volkswirtschaft. Der Bundesrat will diese nutzen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern.“ Diesem Bekenntnis steht der Entwurf für das neue Datenschutzgesetz und insbesondere der so genannte „Swiss Finish“ in zahlreichen Bereichen diametral entgegen.
Würde das DSG wie vorgeschlagen umgesetzt, hätte die Schweizer Wirtschaft und speziell die heimischen KMUs einen Standortnachteil. Deshalb lehnt die „KS/CS Kommunikation Schweiz“ den Entwurf ab und fordert, dass das Datenschutzgesetz nur insoweit revidiert, als es die internationalen Vorgaben zwingend erfordern.
„Swiss Finish“ zu streng
Jeder darüber hinausgehende „Swiss Finish“ (im vorliegenden Entwurf zum Beispiel besonders gravierend im Bereich „Profiling „und „Sanktionensystem“) lehnt der Dachverband der kommerziellen Kommunikation strikte ab. Auch ICTswitzerland, der Dachorganisation der Verbände sowie der Anbieter- und Anwenderunternehmen von Informations- und Kommunikationstechnologien, hat in Zusammenarbeit mit der branchenübergreifenden „Arbeitsgruppe Datenschutz“ von economiesuisse Anpassungsbedarf beim Vorentwurf des Bundes identifiziert.
Aus Sicht der ICT-Wirtschaft sind vor allem folgende Anpassungsforderungen zentral:
- Die Informations- und Meldepflichten gehen deutlich zu weit. Sie sind substantiell zu reduzieren. So sind insbesondere die überschiessenden Meldepflichten an den Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) auf Verstösse mit gravierenden Folgen zu beschränken.
- Das Sanktionssystem sieht strafrechtliche Sanktionen gegen Mitarbeitende von bis zu 500‘000 Franken vor. Dies ist weder verhältnismässig noch zielführend. Es sollen Verwaltungsstrafen gegen Unternehmen im Vordergrund stehen; wenn nicht vorsätzliches Handeln der Mitarbeitenden vorliegt. Ein Strafkatalog, der über die EU Standards hinausgeht, ist abzulehnen.
- Im Sinne der erfolgreichen Tradition der Schweiz wird mehr vernünftige Selbstregulierung durch die Unternehmen gefordert. So müssen Empfehlungen der guten Praxis zwingend von (Branchen-)Verbänden ausgehen und nicht vom EDÖB in Eigenregie. Zudem ist auf freiwilliger Basis ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter mit entsprechenden Erleichterungen für Unternehmen in das Datenschutzgesetz einzuführen.
- Die Ausstattung des EDÖB mit Untersuchungs- und neu auch Verfügungskompetenzen ist heikel. Eine saubere Trennung der Kompetenzen ist angezeigt.
Mehr zur 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) finden Sie unter diesem Link