Revidiertes Beschaffungsrecht (BöB/VöB) tritt 2021 in Kraft
Das revidierte Beschaffungsrecht (BöB/VöB) tritt auf Anfang 2021 in Kraft. Dies hat der Bundesrat nach jahrelanger Diskussion im Parlament beschlossen. Jetzt geht es um die harmonisierte Umsetzung des öffentlichen Beschaffungswesens.
Das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Auch das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) werde umgesetzt, teilt der Bundesrat mit. Die aktuell heterogene Rechtslage habe zu Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren geführt, heisst es in der Mitteilung.
Mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb
Die Referendumsfrist für das revidierte BöB lief ungenutzt aus. Ausser der Umsetzung des GPA 2012 in die nationale Gesetzgebung bestand das Hauptziel der Revision darin, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen soweit wie möglich zu harmonisieren. Dies forderten Vertreter der Wirtschaft.
Mit dem klaren Bekenntnis zur Vorlage des Bundes stimmten die Eidgenössischen Räte auch dem gemeinschaftlichen Vorhaben von Bund und Kantonen zu. Nachdem die Kantone die IVöB an der Sonderplenarversammlung vom 15. November 2019 ebenfalls einstimmig verabschiedet haben, stehen nun die Umsetzungsarbeiten im Fokus. Dabei wird hohes Gewicht auf die Zusammenarbeit und die Koordination mit den anderen föderalen Ebenen gelegt, um die Harmonisierungsbestrebungen auch im Hinblick auf den Vollzug fortzusetzen. Die schweizweit harmonisierten Beschaffungsordnungen werden die Rechtssicherheit sowie die Anwenderfreundlichkeit erhöhen, wovon die Unternehmen, namentlich die KMU, Nutzen ziehen können. Grosse Bedeutung kommt ausserdem der Umsetzung des vom Bundesparlament festgelegten Paradigmenwechsels im öffentlichen Beschaffungswesen hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb zu.
Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2018 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,55 Milliarden Franken. Das revidierte WTO-Übereinkommen erweitert das Marktzugangspotential um rund 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr.
Mehr Informationen über die Revision des des Beschaffungsrechts ab 2021