Neue Zahlungsdienste-Richtlinie
PSD (Payment Services Directive) ist die Zahlungsdienste-Richtlinie, welche 2009 den einheitlichen rechtlichen Rahmen für Euro-Zahlungen innerhalb der EU und damit auch für SEPA in Europa geschaffen hat. Ab 2018 soll sie auch in der Schweiz gelten.
Die Payment Services Directive 2 (PSD2 oder PSD II) bezeichnet die revidierte Richtlinie in zweiter und erweiterter Auflage – sie definiert zusätzlich die Marktöffnung für Drittanbieter (TPP) im Zahlungsverkehr.
PSD2 sieht im EU-Raum vor, den Zahlungsverkehr auch für Nicht-Banken (also Drittparteien) zu öffnen, um Innovationen und den Wettbewerb zu fördern. Gleichzeitig soll der Verbraucherschutz erhöht werden. Hinter der neuen Richtlinie steht auch die erklärte Absicht, durch neue Anbieter, neue Lösungen und verstärkten Wettbewerb die Kosten im Zahlungsverkehr generell zu senken und die Sicherheit zu erhöhen.
Auswirkungen von PSD2
PSD2 schafft damit neue Spielregeln im Zahlungsverkehr mit Auswirkungen für alle Teilnehmer: für den Markt, für Konsumenten und vor allem auch für Banken. Letztere werden verpflichtet, via APIs (Application Programming Interfaces), Zugänge bzw. Schnittstellen für Drittparteien zu schaffen (XS2A), damit diese am Zahlungsverkehr der Banken teilnehmen können.
Konkret erhalten Drittparteien „diskriminierungsfreien Zugang“ zu Kundenkonten (Access to Account) mit den Grundfunktionen „Initiierung von Zahlungen“ sowie „Abfrage von Konteninformationen“. In der Diskussion stehen deshalb im Moment auch die Themen von Sicherheit und Haftung.
Die revidierte PSD2-Richtlinie für Zahlungsdienste ist vom Europäischen Parlament im Oktober 2015 formell genehmigt und verabschiedet worden. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre nationalen Rechtsvorschriften den neuen Richtlinien anzupassen. Konkret soll die neue Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umgesetzt und ab 13. Januar 2018 angewendet werden.
Chancen und Risiken von PSD2
Der passive Umgang mit PSD2: Die neue Richtlinie kann von Banken und auf das vorgegebene Minimum beschränkt umgesetzt werden. Dann erhalten TTPs (Third Party Providers) mit bestehenden oder neuen Services im Zahlungsverkehr Zugang und die Bank ist gezwungen, bis anhin exklusiv verwaltete Funktionen und Daten mit Drittanbietern zu teilen.
Aktive Szenarien am anderen Ende der Skala: Die Bank agiert offensiv, fasst die Öffnung sogar weiter, entwickelt neue Services und smarte Funktionen, um über konkreten zusätzlichen Nutzen Kunden zu begeistern und zu binden. Damit nimmt sie Leistungen vorweg und überlässt das Feld der zusätzlichen Services nicht ausschliesslich Drittanbietern.
TTPs sind dann nicht unbedingt nur externe „Eindringlinge“, vielmehr auch mögliche Kooperationspartner. Für innovative Banken bietet API Banking neue und grössere Spielfelder – mit allen Chancen, Terrain erfolgreich zu besetzen und sich im Markt zusätzlich als kundenfreundlicher Dienstleister zu profilieren.
Weitere Texte über solche Richtlinien zum Thema Zahlungsverkehr in der Schweiz finden Sie unter www.iso-20022.ch