Koordinatenmessgeräte mit optischen Sensoren
Die Koordinatenmesstechnik arbeitet vermehrt mit optischen Sensoren. Diese Technologie verspricht schnellere und flexiblere Messungen. Optische Sensoren können ihre Vorteile jedoch nur bei optimaler Kalibrierung und Überwachung voll ausspielen. Die neue Richtlinie VDI/VDE 2617 Blatt 6.1 befasst sich mit Annahme- und Bestätigungsprüfungen für Koordinatenmessgeräte (KMG), die mit Bildverarbeitungssystemen arbeiten und ergänzt die Norm DIN EN ISO 10360-7.
Die VDI/VDE 2617 Blatt 6.1 liefert Definitionen zur Strukturauflösung von optischen Sensoren und Hinweise zur Überwachung von KMG und Dreh-Schwenk-Gelenken. Die Richtlinie ist als Ergänzung der Norm DIN EN ISO 10360-7 zu sehen und ist nur gemeinsam mit ihr anzuwenden. Die Begriffe für die Prüfung von KMG finden sich in DIN EN ISO 10360-1. Im Anhang werden optische Sensoren für die Messung lateraler Strukturen beschrieben, um dem Anwender einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Technologien zu geben.
Präzisere Norm
Kommen bei einem Koordinatenmessgerät sowohl Bildverarbeitungssysteme als auch andere Tastkopfsysteme zum Einsatz, so wird der Test der Längenmessabweichung gemäss der dafür gültigen Norm durchgeführt. Arbeitet das KMG nur mit einem Bildverarbeitungssystem, wird der Test der Längenmessabweichung mit diesem Tastkopfsystem gemäß DIN EN ISO 10360-7 durchgeführt. KMG mit optischen Abstandssensoren werden gemäss DIN EN ISO 10360-8 geprüft.
Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE 2617 Blatt 6.1 „Genauigkeit von Koordinatenmessgeräten – Kenngrössen und deren Prüfung – Leitfaden zur Anwendung von DIN EN ISO 10360-7 für Koordinatenmessgeräte mit Bildverarbeitungssystemen“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA).
Die Richtlinie erscheint im März 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 87,90 beim Beuth Verlag bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2617 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gma@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.08.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.