LSVA-Erfassungstechnik: Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat will per 2025 die bisherige Erfassungstechnik zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ablösen und mit dem europäischen System harmonisieren (LSVA III). Kürzlich hat Bundesbern das Vernehmlassungsverfahren dazu eröffnet.

LSVA
© Depositphotos, Krivosheevv

Die Schwerverkehrsabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 2001 mit einem ausschliesslich in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zugelassenen Erfassungsgerät der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erhoben. Sowohl die strassenseitige Infrastruktur, als auch die Erfassungsgeräte müssen altersbedingt per Ende 2024 erneuert werden. Mit der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) hat die EU einheitliche Standards zur Mauterhebung in Europa geschaffen. Die Erhebung der Maut wurde dadurch, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr, wesentlich vereinfacht und beschleunigt.

Entlastung für Transportunternehmen

Der Bundesrat will die LSVA III auf den EETS abstimmen und per 1. Januar 2024 das Schwerverkehrsabgabegesetz sowie die -verordnung entsprechend anpassen. Dadurch erübrige sich die Entwicklung und Herausgabe eines Erfassungsgerätes durch die EZV. Gemäss bundesrätlicher Mitteilung können zudem die Abläufe vereinfacht und noch vermehrt digitalisiert sowie automatisiert werden. Die Anpassungen würden die Transportunternehmen administrativ entlasten und ermöglichten es ihnen mit Hilfe eines EETS-Anbieters die Abgabe auch in den europäischen Staaten abwickeln zu können.

Die Angleichung an den EETS hat keinen Einfluss auf den Tarif, die Abgabepflicht, die Befreiungen, die Sonderregelungen oder die Verwendung der Erträge, wie es heisst. Neu solle allerdings die Veranlagung des Anhängers nicht mehr auf der Grundlage des zulässigen Gesamtgewichts, sondern wie in anderen europäischen Ländern aufgrund der Anzahl Achsen erfolgen. Diese Änderung soll einnahmenneutral ausgestaltet werden, so der Bundesrat.

Quelle: Bund

Liste der Vernehmlassungsadressen

 

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