Elektronisches Urkundenregister geplant
Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig auch in elektronischer Form erstellt werden können. Zu deren sicheren und langfristigen Aufbewahrung soll zudem ein zentrales elektronisches Urkundenregister geschaffen werden.
Nach geltendem Recht müssen Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokumente erstellt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden kann. Auf das im Vorentwurf noch vorgesehene Obligatorium zur Erstellung der Originale in elektronischer Form verzichtet er aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse. Der Gesetzesentwurf regelt nur die Grundsätze zur Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden. Die detaillierten Ausführungsbestimmungen sollen auf Verordnungsebene geregelt werden, wie der Bundesrat kürzlich mitgeteilt hat.
E-Originale in zentralem Urkundenregister speichern
Geht es nach dem Bund, so sollen die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden künftig in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Die gespeicherten Dokumente würden dort sicher aufbewahrt. Zudem würden sie langfristig lesbar bleiben und allfällige Fälschungen seien einfach zu beweisen. Das zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden. Für Aufbau und Entwicklung des Systems werden 10 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet rund 3 Millionen Franken pro Jahr und soll nach einer Anlaufphase über Gebühren finanziert werden, wie es in der Mitteilung ferner heisst.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Vorlage über die digitale Beurkundung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Quelle: Bund