Kontrollen erhöhen Arbeitssicherheit und Maschinenverfügbarkeit

Ob Drehbank, Kreissäge oder Säulenbohrer: Beim Umgang mit Bearbeitungsmaschinen gilt es zum Schutz des Bedienpersonals zahlreiche Sicherheitsvorgaben zu beachten. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht: Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeitenden die Arbeitsmittel sicher verwenden. Eine wichtige Massnahme hierfür sind regelmässige Maschinenprüfungen.

Maschinenverfügbarkeit, Maschinenprüfung
Foto: TÜV Rheinland

«So genannte spanabhebende Arbeitsmittel wie Drehmaschinen, Sägen oder Fräsen sollten alle zwölf Monate überprüft werden – und zwar durch eine dazu befähigte Person», sagt Christian Thielmann, Experte für die Zertifizierung von Maschinen bei TÜV Rheinland. Kontrolliert werden muss etwa, ob eine Maschine dem aktuellen und angemessenen sicherheitstechnischen Stand der Technik entspricht, die Schutzeinrichtungen fehlerfrei funktionieren und ob Mängel durch Abnutzung oder Beschädigungen vorhanden sind. «Bei Bedarf gibt der Prüfer Empfehlungen zum sicheren, rechtskonformen Betrieb des Arbeitsmittels. Abweichungen von der Verordnung muss der Arbeitgeber zudem umgehend beseitigen», so der Experte.

Prüfungen dokumentieren

Aufgrund der Komplexität des Themas sollten Maschinenbetreiber auf das Fachwissen von unabhängigen Dienstleistern und seinen Prüfservice zurückgreifen. «Da wir als unabhängige Fachleute keinerlei Bezug zu Betrieb und Hersteller der Maschinen und kein wirtschaftliches Interesse an Umbauten und Materialaustausch haben, ist eine objektive Bewertung sichergestellt», erläutert Thielmann. Jede Maschinenprüfung wird von den Fachleuten sorgfältig dokumentiert und mit dem Betreiber besprochen. Die Dokumentation hält konkrete Zuweisungen zur Maschine, den Zustand am Prüfungstag und mögliche Mängel fest. Dazu gibt es die abschliessende Beurteilung und, wenn gewünscht, Handlungsempfehlungen. Den Bericht gilt es sicher aufzubewahren: Im Schadensfall dient er als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht nachgekommen ist.

Quelle: TÜV Rheinland

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