Etablierte Tagung in innovativem Gewand
Ein neuer Tagungsort, ein neuer Blickwinkel auf das Gefahrgutrecht und ein neuer Weg, Fachwissen in Kleingruppen zu vermitteln – der diesjährige Gefahrguttag vom 14. Juni 2017 war abwechslungsreich gestaltet.
Der von der Swiss TS und GeFaSuisse veran-staltete 19. Gefahrguttag fand für einmal nicht im Euroairport Basel, sondern in der Region Zofingen statt. Im Zentrum standen die Ge-schichte sowie die Entwicklung des Regel-werks zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR/ADR). Und dies mit gutem Grund, feiern das ADR heuer doch sein 60-jähriges und die nationale Vorschrift SDR ihr 45-jähriges Bestehen.
Wie es zum ADR kam
Als ausgewiesener Kenner der Materie konnte Klaus Ridder verpflichtet werden. Er schaffte es binnen einer Stunde den Anwesenden in ei-nem sehr animierenden Referat die Geschich-te des Gefahrgutrechts näherzubringen. Erste Bestimmungen stammen aus dem 18. Jahr-hundert und betrafen den sicheren Umgang mit Schiesspulver. Im 19. Jahrhundert befasst man sich eher mit Gasflaschen mit unzuver-lässigen Schweissnähten. Sicher gab es auch militärische Gründe – zu viele Dienstuntaugli-che wegen Kinderarbeit etwa –, alles Ereignis-se, die Vorschriften erfordern. Erstmals setzte man sich mit dem Gefahrgutrecht nach dem Zweiten Weltkrieg auseinander. Die rasante Zunahme des Welthandels verlangte eine in-ternationale Harmonisierung der bestehen-den Transportvorschriften jedes einzelnen Verkehrsträgers. So entstand 1957 mit den UN-Empfehlungen ein schmales Büchlein mit Ge- fahrzetteln und -klassen als Grundlage der globalen Vereinheitlichung. Das darauf basie- rende ADR trat am 30. September 1957 in Kraft. Es ist heute – mit deutlich grösserem Umfang – von 49 Staaten ratifiziert, wobei na- tionale Ergänzungen mit gewissen Abwei- chungen bestehen, so zum Beispiel in unserem Land das am 24. Mai 1972 eingeführte SDR. Treiber des Gefahrgutrechts waren immer Un- und Zwischenfälle sowie neue Technologien. So warf zum Beispiel der Umgang des plötzlich aus den USA auftauchenden Tankcontainers viele Fragen auf, wie dieser sicher auf Bahn- und Lastwegen transportiert werden sollte. Es mussten umgehend international anerkannte Regeln für die zu transportierenden Gefahr güter geschaffen werden. Auch bei den heute im Zweijahresrhythmus erfolgenden gesetzli- chen Überarbeitungen muss man sich vor Au- gen halten, dass alle neuen Regeln in allen be- teiligten Ratifizierungsstaaten harmonisiert sein müssen. Dass dies nicht immer eine einfa- che Sache ist, zeigte Klaus Ridder anhand ei- nes Organigramms und schilderte die teils skurrilen Umstände, die sich dabei gerade auch aufgrund der Mehrsprachigkeit und der Übersetzungen über mehrere Sprachen hin- weg ergeben können.
Kurt Friderich, Leiter der Chemiewehrschule Zofingen, ermunterte dann anhand vieler Beispiele dazu, sich Gedanken über die mitzuführende ADR-Schutzausrüstung zu machen, umso mehr, als die Vorschriften dabei Spielraum nach oben lassen. Im Vordergrund sollten dabei stets die eigene Sicherheit und das zuverlässige Verhindern von Folgeschäden stehen. Nicht zuletzt kann es auch in versicherungstechnischer Hinsicht durchaus von Belang sein, ob in einem Ereignisfall eine angemessene Ausrüstung zur Verfügung steht oder nicht.
Attraktiver Postenlauf
Auf dem Gelände der Chemiewehrschule bo-ten am Nachmittag verschiedene Posten eine Mischung aus dem bisher gepflegten Gefahr-gutparcours und den sonstigen Kleinmodu-len. Im Gefahrgutrecht ein Dauerbrenner sind die Lithium-Ionen-Batterien, die aufgrund des enthaltenen brennbaren Elektrolytes heftig brennen können. Am Gefahrguttag konnte man sich nun selber von der potenziellen Ge-fahr dieser Batterien überzeugen. An einem weiteren Posten wurden die wichtigsten Kenntnisse zu Ventilen, Kupplungen, Befüll-öffnungen und möglichen Leckstellen bei Ha-varien vermittelt. Darüber hinaus konnten die Teilnehmenden ihr Wissen über die zum Bin- den von Chemikalien und Öl verwendeten Mittel oder über den Umgang mit undichten Verpackungen vertiefen. Schliesslich galt es ei- ne Situation mit einem ausgetretenen Gefahr- gut zu beurteilen. Hier waren das ganze Wis- sen aus allen Kapiteln des ADR sowie Kennt- nisse des sicherheitsbezogenen Verhaltens ge- fragt.
Den Tagungsleitern ist es gelungen, den 19. Gefahrguttag Schweiz aktuell und innovativ an- zugehen und den Blick dabei auch aus einem neuen Winkel auf das Gefahrgutrecht zu lenken.
Der 20. Gefahrguttag Schweiz findet am 13. Juni 2018 statt.