Erstmals FFP2-Masken zertifiziert

Der weltweit tätige Prüfdienstleister TÜV Rheinland hat erstmals Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 für den europäischen Markt zertifiziert.

© TÜV Rheinland

Der Bedarf an Atemschutzmasken wächst rasant und ein Ende dieses Trends ist im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund hat der Prüfdienstleister TÜV Rheinland erstmals Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 für den europäischen Markt zertifiziert. Das Zertifikat hat als Hersteller die EPG-Pausa GmbH aus Rheinland-Pfalz erhalten. Das Unternehmen produziert die Atemschutzmasken. Die Zertifizierung von TÜV Rheinland basiert auf den Vorgaben der massgeblichen Verordnung 2016/425 für so genannte Persönliche Schutzausrüstung.

Ralf Scheller, Vorstandsmitglied der TÜV Rheinland AG: «Momentan ist der Bedarf an Atemschutzmasken durch die Corona-Pandemie extrem hoch. Diese Masken sollen Gesundheit schützen. Umso wichtiger ist es, in der Prüfung von Produkten die Sicherheit und Qualität in den Vordergrund zu stellen. Wir wollen als unabhängiger Prüfdienstleister dazu beitragen, dass Produkte verfügbar sind, die den Erfordernissen der Normen und Verordnungen ebenso entsprechen wie denen des Marktes.» Erkennbar seien die von TÜV Rheinland zertifizierte Masken an der Kennzeichnung «CE 1008», so Scheller weiter.

Umfassende Prüfung

Die Prüfung der neuen FFP2-Masken haben die Fachleute von TÜV Rheinland in den eigenen Speziallaboren vorgenommen. Im Rahmen der erforderlichen Prüfungen werden eingehend unter anderem das Material, die Verpackung, Produktkennzeichnungen und -beschreibungen sowie insbesondere Durchlass des Filtermediums, Atemwiderstand und Leckage der Masken überprüft, wie der Prüfdienstleister in seiner Medienmitteilung schreibt. Im Vordergrund stehe dabei die Wirksamkeit des Schutzes. Dazu schreibt das Unternehmen: «Partikelfiltrierende Masken (Filtering Face Piece, FFP) werden je nach Durchlässigkeit des Filters auch als FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske bezeichnet. Dabei wird die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm DIN EN 149 zum Schutz vor partikelförmigen Schadstoffen mit Aerosolen getestet: FFP2-Masken, wie TÜV Rheinland sie nun zertifiziert hat, müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole in der Prüfung filtern. Die FFP-Masken dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Solche Masken gelten – anders als medizinische Gesichtsmasken – nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen solche Produkte nur durch eine von der Europäischen Union (EU) anerkannte Benannte Stelle. Dies ist im vorliegenden Fall die TÜV Rheinland InterCert für die EU.»

Immer auf CE-Kennzeichnung achten

TÜV Rheinland sei mit seinem Verbund eines weltweiten Labornetzwerks ein wichtiger Anlaufpunkt für alle Unternehmen, die partikelfiltrierende Masken herstellen oder vertreiben. Dabei verfüge der unabhängige Prüfdienstleister international über spezialisierte Labore zur Prüfung persönlicher Schutzausrüstung. Nach erfolgreicher Zertifizierung könnten die Hersteller ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen und als persönliche Schutzausrüstung auf den europäischen Markt bringen. Für die Zertifizierung durch die Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters müssen die Produkte den Vorgaben der massgeblichen Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung entsprechen, wie es ferner in der Medienmitteilung heisst.

Mit dem CE-Kennzeichen würden Produzenten selbst erklären, dass ihr Produkt, in diesem Fall die Atemschutzmasken, alle rechtlichen Anforderungen der EU erfülle. Nach dem CE-Zeichen folge eine vierstellige Nummer, die die jeweilige Prüforganisation anzeige – bei TÜV Rheinland beispielsweise die «1008».

Käuferinnen und Käufer sollten ferner unter anderem darauf achten, dass auf der Verpackung oder dem Produkt eine Herstellerangabe vorhanden ist, wie der Prüfdienstleister betont. Auch müssten die Masken über ein Haltbarkeitsdatum verfügen. Dieses Datum gebe an, wie lange die Filterleistung bei sachgerechter Verwendung mindestens gewährleistet werde. Schliesslich seien die Gebrauchshinweise genau zu beachten, damit die Masken ihre Schutzwirkung ideal entwickeln könne.

Quelle: www.tuv.com/psa

 

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