Ersthelfer – mit einem Bein schon im Gefängnis?

Rund um die Erste Hilfe gibt es jede Menge rechtlich relevanter Aspekte: das Verhalten am Unfallort, der Umgang mit Medien, die Medikamentenabgabe und vieles mehr. Der Weg ins Gefängnis ist für Ersthelfer:innen zwar unwahrscheinlich. Aber: wie ist die Erste Hilfe in einem Gefängnis eigentlich organisiert? Auf solche Fragen geht das Ersthelfer Symposium 2025 vom 8. November 2025 ein.

Das Ersthelfer Symposium 2025 thematisiert rechtliche Aspekte der Ersten Hilfe, von Polizeieinsätzen bis zur Medikamentenabgabe. (Bild: Jonas Weibel / Ersthelfer Symposium)

Rechtliche Themen treiben manch einen Ersthelfer und manch eine Ersthelferin um. Da spielen Ängste mit, man könnte etwas falsch machen und dafür belangt werden. Es spielt aber auch Zweifel mit, was erlaubt ist und was nicht. Und teilweise spielen verschiedenste Mythen mit.

Das fünfte Ersthelfer Symposium vom 8. November 2025 im KKL Luzern widmet sich solchen rechtlichen Aspekten der Ersten Hilfe und will Sicherheit und Orientierung in diesen Fragen vermitteln.

Am Unfallort: was die Polizei und Staatsanwaltschaft wollen

Michael Muther ist Chef der Sicherheitspolizei Süd und wird das diesjährige Ersthelfer Symposium eröffnen. Er möchte den Teilnehmenden näherbringen, wie die Polizei an einem Unfallort vorgeht und wie man sie dabei bestmöglich unterstützen kann. «Ich weiss, wie wichtig die Arbeit der Ersthelfer:innen ist», sagt er. «In meinem Vortrag gehe ich darauf ein, wie wir als Polizei denken und wie wir die Zusammenarbeit mit Ersthelfer:innen optimieren können».

Dabei wird er auch ansprechen, was für die Beweisaufnahme wichtig sein könnte, wie Konflikte zwischen Beweissicherung und Erste Hilfe gelöst werden können und was Ersthelfer:innen für den Umgang mit der Polizei und Staatsanwaltschaft am Unfallort wissen sollten.

Medien: was Journalisten wollen

Auch häufig an einem Unfallort: Journalisten. Dabei trampeln sie gerne auch einmal in eine Gefahrenzone, stehen im Weg und provozieren Aussagen von Ersthelfer:innen, die sie besser nicht machen sollten. Wie geht man also mit diesen verflixten Medienschaffenden um?

Diesem Thema nimmt sich Kay Schubert an, ein Medientrainer und langjähriger Journalist. «Viele Ersthelfer:innen nerven sich über Journalisten vor Ort, die eine Story machen wollen», sagt er. «Wie reagiert man richtig, wenn man ungefragt gefilmt wird oder ein Journalist heikle Fragen stellt? In meinem Vortrag vermittle ich die wichtigsten, praxisnahen Do’s und Don’ts im Umgang mit Medienschaffenden.»

Medikamente: was das Heilmittelgesetz will

Dürfen wir oder dürfen wir nicht? Die Medikamentenabgabe ist ein heikles Thema. Sie wird zudem von Kanton zu Kanton leicht unterschiedlich gehandhabt, und die Sache mit den Medikamentenvignetten kann zusätzlich verwirren. Auch gibt es Betriebe, die über Kompetenzregelungen zum einen oder anderen Medikamentensortiment in der Betriebssanität kommen. Aber wie legal ist das eigentlich?

Einer, der es weiss, ist Rudolf Hauri. Der Kantonsarzt des Kanton Zug und ehemalige Präsident der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte will in seinem Referat aufklären: «Ich werde den Teilnehmenden aufzeigen, was sie tun können, was sie tun dürfen und was sie tun sollen», sagt er.

Erste Hilfe hinter Gittern

Wer Erste Hilfe leistet, wird deshalb kaum hinter Gittern landen. Und wenn, dann höchstens als Ersthelfer:in – denn auch in einem Gefängnis muss man sich auf Notfälle vorbereiten. Was ist dabei das Besondere, welche Szenarien gibt es, wie organisiert ein Gefängnis seine ‘Betriebssanität’ und was passiert, wenn der Rettu

ngsdienst ins Gefängnis gerufen werden muss – und dort wieder raus will?

Darauf geht Marcel Ruf, Direktor der JVA Lenzburg, im abschliessenden Referat ein. «Wir haben Mauern, Zäune und geschlossene Türen», sagt er, «aber auch wir müssen innert nützlicher Frist Erste Hilfe leisten und Blaulichtorganisationen ins Gefängnis bringen können».

Neu im Luzernersaal – und mit Donat Hofer als Moderator

Das Ersthelfer Symposium 2025 verspricht also einmal mehr eine Fülle an spannenden Inhalten und spricht alle Ersthelfer an, ob Anfänger, Fortgeschrittene oder Profis, ob Samariter, Betriebssanitäter, Sicherheitsbeauftragte, Private oder Blaulichtorganisationen. Wie gewohnt ist für jedes Referat eine Stunde Zeit eingeplant, was viel Raum für Fragen und Diskussionen bietet – und alle Vorträge werden simultan ins Französische übersetzt.

Weniger gewohnt wird das Umfeld sein. Zwar bleibt das Ersthelfer Symposium im KKL Luzern, aber es zieht nach vier erfolgreichen Durchführungen im Auditorium in den grösseren Luzernersaal um. Und die Teilnehmenden werden von einem neuen Kopf durch den Tag begleitet: Donat Hofer moderiert das Ersthelfer Symposium 2025. Er ist vielen Fernsehzuschauern wohl bekannt durch seine spannenden und empathischen Auftritte bei „Reporter“ oder „rec.“ und seit einer Weile auch im Radio bei „Focus“ zu hören – und nun also am 8. November 2025 beim Ersthelfer Symposium. «Wir freuen uns enorm, dass wir Donat für diese Aufgabe begeistern und gewinnen konnten», sagt Stefan Kühnis, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität (SVBS).

Weiterbildungspunkte und Rahmenprogramm und Mehrwerte

Die gemeinsame Veranstaltung der SVBS und von IVF Hartmann fand im Jahr 2021 zum ersten Mal statt und entwickelte sich schnell zu einer Erfolgsgeschichte. Besonderen Wert legen die Veranstalter auch auf das Rahmenprogramm und weitere Mehrwerte:

Zum Beispiel:

  • Nach jedem Vortrag bleiben viel Raum und Zeit, um Fragen an die Referenten zu stellen.
  • Die Pausen bieten Gelegenheiten für Diskussionen und die Netzwerkpflege, ausserdem präsentieren rund 25 Aussteller ihre Produkte, Kurse oder andere Dienstleistungen.
  • Alle Vorträge werden simultan von Deutsch ins Französische übersetzt.
  • Es werden 3.5 Stunden an das IVR-Zertifikat angerechnet und es gibt 2 SGAS-Fortbildungspunkte.

Anmeldemöglichkeiten (Anmeldeschluss: 30.09.2025) und weitere Informationen

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