Westschweiz mit elektronischem Patientendossier
Der Verband Cara, dem die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Waadt und Wallis angehören, hat die Zertifizierung für sein elektronisches Patientendossier (EPD) erhalten. Somit können die Westschweizer ab sofort ein EPD eröffnen.
Mit dem elektronischen Patientendossier startet der Verband Cara bereits ab dem 31. Mai 2021 (vgl. unter www.cara.ch/anmeldung). In einem ersten Schritt können Patientinnen und Patienten ihr EPD eröffnen und Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte erteilen, damit diese Dokumente im EPD ablegen und behandlungsrelevante Daten einsehen können. Später werden die Patientinnen und Patienten ihre Daten einsehen und ihr EPD selbst verwalten können. Dies wird über ein vom Bund zertifiziertes elektronisches Identifikationsmittel (EIM) möglich sein, das von den Mitgliedskantonen angeboten wird.
Auf die Lancierung des EPD folgt eine mehrmonatige Einführungsphase, in der Cara und die Mitgliedskantone alle Funktionen fertigstellen und die Aspekte im Zusammenhang mit der elektronischen Identifizierung klären, wie der Verband schreibt.
Die Mitgliedskantone würden spezifische Kommunikationskampagnen führen, um das elektronische Patientendossier nach ihren Prioritäten bekannt zu machen. Insbesondere der Kanton Genf als Schweizer Vorreiter in Sachen EPD, der mit seiner Plattform MonDossierMedical.ch bereits ein kantonales elektronisches Dossier anbiete, werde dessen Nutzerinnen und Nutzer dazu auffordern, ein Dossier bei Cara zu eröffnen, bevor MonDossierMedical.ch Ende September 2021 endgültig abgeschaltet werde.
Verbesserte Versorgungsqualität
Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Leistungen der Gesundheitsversorgung verbessert und durch eine stärkere Koordination die Effizienz der therapeutischen Prozesse gesteigert werden, wie Cara schreibt. So werde sich die Patientensicherheit erhöhen. Das EPD enthalte behandlungsrelevante Informationen, die von Gesundheitsfachpersonen darin abgelegt werden. Natürlich könne auch der Patient diese Daten sehen, genauso wie die zugriffsberechtigten Gesundheitsfachpersonen. Das EPD ermögliche einen Gesamtüberblick über die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen. Dies verschaffe den Leistungserbringern einen Zeitgewinn und steigere die Qualität ihrer Arbeit. Ausserdem könnten die Notfallstationen bei Bedarf auf das EPD zugreifen, um die Krankengeschichte, eventuelle Allergien und Kontraindikationen der Patienten rasch zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.
Laut Cara haben sich inzwischen über 200 Leistungserbringer dem Verband angeschlossen, darunter sämtliche Spitäler und Kliniken mit Sitz in den Mitgliedskantonen. Alle Gesundheitsfachpersonen, die durch einen besseren Informationsaustausch zur Koordination der Gesundheitsversorgung beitragen möchten, können sich Cara anschliessen, wie es ferner heisst.
Datenschutz als Priorität
Auf gesetzlicher Ebene werden sehr hohe Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz gestellt. Die Patienten seien alleinige Eigentümerinnen und Eigentümer ihres EPD, wird betont. Sie selbst würden entscheiden, welchen Leistungserbringern sie Zugriff auf ihr EPD gewähren wollten. Zudem könnten sie alle Dokumente, die in ihrem EPD abgelegt würden, selbst einsehen. Laut Angaben hat der Patient auch die Möglichkeit, den Zugriff auf bestimmte Dokumente einzuschränken und die Verwaltung ihres Dossiers einer Vertrauensperson zu übertragen. Danke dem EPD habe der Patient die Kontrolle über seine Gesundheitsinformationen. So werde er stärker in ihre Behandlung involviert und seine Gesundheitskompetenzen würden gesteigert, heisst es abschliessend.
Quelle: Cara
Weitere Themen: