eIDAS: Neue europäische Norm

Die neue EU-Verordnung eIDAS (EU-Verordnung 910/2014), eine Norm über Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen, wird ab 1. Juli 2016 dem deutschen Signaturgesetz vorgeschaltet und hat damit Anwendungsvorrang.

Eine sichere, elektronische Korrespondenz wird immer wichtiger.

Bis zur Verabschiedung eines an eIDAS angepassten Vertrauensdienstegesetzes bleibt das Signaturgesetz jedoch bis auf Weiteres gültig. eIDAS regelt nicht nur Signaturen und Zeitstempel, sondern ermöglicht nun auch qualifizierte Siegel, also Signaturen für juristische Personen und weitere neue Dienste wie Prüfung von Siegeln und Signaturen, Zustellung von elektronischen Einschreiben und Aufbewahrungsdienste. Vor allem sorgt die neue EU-Norm für eine europaweite rechtliche Absicherung. Diese unterstützt auch das besondere Qualitätsmerkmal „qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter“ nach eIDAS, das ein Anbieter nur erhält, wenn er eine entsprechende Prüfung durchlaufen hat.

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