Die Zollabwicklung wird digitaler
Per 1. Januar 2016 ersetzt die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) endgültig die Spediteurnummer und muss beim Import mit der Adresse des Empfängers und Importeurs, beim Export mit der Adresse des Versenders angegeben werden. Bereits seit 1. Januar 2014 ersetzt die UID die alte MWST-Nummer in allen relevanten Dokumenten.
Per 1. Januar 2016 ersetzt die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) endgültig die Spediteurnummer und muss beim Import mit der Adresse des Empfängers und Importeurs, beim Export mit der Adresse des Versenders angegeben werden. Bereits seit 1. Januar 2014 ersetzt die UID die alte MWST-Nummer in allen relevanten Dokumenten. Der Zeitpunkt für die Umsetzung der elektronischen Begleitdokumente wurde noch nicht festgelegt. Die produktive Anwendung von eBeanstandungen ist seit 1. Juni 2015 freiwillig und in Absprache mit den betreffenden Zollstellen möglich. eEinzel- und eGeneralbewilligungen werden in einem Pilotbetrieb erteilt. Das Projekt eCITES ist derzeit „on hold“ und wird kaum vor 2017 an den Start gehen.
Detaillierte Informationen und weiterführende Workshops über das UID Obligatorium bietet die Schweizer Firma www.sisa.ch