Datenschutzverordnung: Vernehmlassung eröffnet
In der Herbstsession 2020 hat das Parlament das neue Datenschutzgesetz verabschiedet. Damit dieses in Kraft treten kann, müssen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz angepasst werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) sorgt künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten, wie der Bundesrat schreibt. Namentlich werde der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht. Gleichzeitig stellten die neuen Bestimmungen die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicher und würden es ermöglichen, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarates zu ratifizieren. Diese Anpassungen seien wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkenne und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleibe.
Bestimmungen konkretisieren
Zahlreiche Bestimmungen im neue Datenschutzgesetz (nDSG) müssen auf Verordnungsebene konkretisiert werden. Bevor das Gesetz in Kraft treten könne, seien deshalb die entsprechenden Ausführungsbestimmungen im Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) grundlegend anzupassen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen laut Angaben etwa: die Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit, die Modalitäten der Informationspflichten und des Auskunftsrechts oder die Meldung von Verletzungen der Datensicherheit. Für private Verantwortliche mit weniger als 250 Mitarbeitenden regelt die Verordnung die Ausnahmen, in welchen sie von der Pflicht befreit sind, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, wie es ferner heisst. Weiter würden in der Verordnung für die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland die Kriterien festgehalten, gemäss welchen der Bundesrat beurteile, ob er das Datenschutzrecht eines Staates als angemessen erachte oder nicht. Weitere Anpassungen betreffen laut Bund die Bestimmungen über den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), dessen Stellung und Unabhängigkeit mit dem neuen DSG gestärkt wird. Ebenfalls präzisiert werden die Aufgaben der Datenschutzberaterinnen und Datenschutzberater in der Bundesverwaltung.
Wie sieht der Fahplan aus?
Laut Medienmitteilung dauert das Vernehmlassungsverfahren bis am 14. Oktober 2021. Die Verordnung solle gleichzeitig mit dem neuen DSG in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit das genaue Datum festlegen, wie er schreibt. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des neuen DSG werde die Schweiz auch die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarates ratifizieren.
Quelle: Bund
Infos: Neues Datenschutzgesetz Schweiz – ein Anlass klärt auf