Bundesrätlicher Bericht zur Ärztequalität

Der Bundesrätliche Bericht zur Zulassung von Ärzten beinhaltet qualitative Punkte zur Nachfolgeregelung von Ärzten. Für eine hohe Patientensicherheit fordert die FMH deshalb eine Zulassungssteuerung, die sich an vier einfach messbaren und wirksamen Qualitätskriterien orientiert: Nachweis der Sprachkompetenz, notwendige Ausbildungsdauer, Weiterbildung an anerkannter Weiterbildungsstätte und lebenslange Fortbildung.

 

Schweizer Ärzte sollen die Sprache von Schweizer Patienten sprechen können, fordert die FMH. (Bild: depositphotos)

Beim vorliegenden Bundesrätlichen Bericht geht es um qualitative Vorschläge, die per se nicht Preisbestimmungen entsprechen.  Der Bericht zeigt, dass bei der Einschränkung der freien Arztwahl für Patienten als auch bei der Steuerung über unterschiedliche Preise für die gleiche Leistung Nachteile im Schweizer Gesundheitsmarkt entstehen können. Daher orientiert sich der Bundesrat an Arbeitsmodellen der Leistungserbringer: Auch Ärztinnen und Ärzte wollen vermehrt Teilzeit arbeiten, deshalb seien Vollzeitäquivalente zu berücksichtigen. Nun gilt es, die Zulassung von Ärzten nach 2019 weiterhin und noch konsequenter auf die Patientensicherheit auszurichten.

Qualitätskriterien der FMH

Anfangs März 2017 hat der Bundesrat erstmals über die Nachfolgeregelung der Ärzte in der Schweiz informiert. Die aktuelle Praxis hat sich bewährt: Gegenwärtig müssen Ärztinnen und Ärzte für eine freiberufliche Tätigkeit mindestens drei Jahre an einer schweizerisch anerkannten Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.

Die FMH fordert, dass für Ärztezulassung die folgenden vier nachweislich wirksamen Qualitätskriterien kumulativ erfüllt werden müssen:

  • Sprachkompetenz: Ärzte müssen die in ihrer Tätigkeitsregion erforderliche Sprachkompetenz in einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nachweisen.
  • Ausbildungsdauer: Das Studium der Humanmedizin umfasst eine Ausbildungsdauer von sechs Jahren Vollzeitstudium oder mindestens 5’500 Stunden theoretischen und praktischen Unterrichts.
  • Weiterbildung: Ärzte sind mindestens drei Jahren klinisch-ärztlich tätig an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin bei einem Arbeitspensum von mindestens 80%. Bei kleinerem Pensum verlängert sich die notwendige klinisch-ärztliche Tätigkeit entsprechend.
  • Fortbildungsnachweis: Nach Erwerb des Weiterbildungstitels (Facharzt) müssen sich Ärzte während ihres ganzen Berufslebens fortzubilden. Die Fortbildung kann in allen 46 Fachgebieten regelmässig periodisch eingefordert werden und ist somit ein klar belegbares und einfach überprüfbares Qualitätskriterium.

Aus Sicht der FMH ist die Patientensicherheit unbedingt zu gewährleisten. Eine neue Zulassungsregelung hat zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil der Ärzte, die in der Schweiz eine Tätigkeit aufnehmen möchten, aus dem Ausland stammt. Gleichzeitig müssen Zulassungskriterien eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auch durch Schweizer Nachwuchsärztinnen und -ärzte gewährleisten.

www.fmh.ch

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