Branchenlösung QAS von swissstaffing nun EKAS-zertifiziert
Die neue Branchenlösung QAS (Quality and Safety) für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Personalverleih wurde offiziell anerkannt und durch die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) zertifiziert. Damit stellt swissstaffing, als Verband der Personaldienstleister der Schweiz, der Temporärbranche neu ein eigenes Sicherheitssystem zur Verfügung.
Die Branchenlösung QAS für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist spezifisch auf den Personalverleih ausgerichtet und für alle Unternehmen der Personaldienstleistung – auch Nichtmitgliedern von swissstaffing – zugänglich. Durch den Anschluss an die Branchenlösung und die Anwendung des Sicherheitssystems können Personalverleiher die Sicherheit aller Mitarbeitenden – sowohl festangestellt wie auch temporär – verbessern. Zudem erfüllen Personalverleiher mit der Anwendung der Branchenlösung QAS die Anforderungen der EKAS Richtlinie Nr. 6508.
Branchenlösung QAS – das System
Das Sicherheitssystem QAS ist praxisorientiert und gesetzeskonform aufgebaut. Es beinhaltet mehrere Komponenten wie ein Handbuch mit praxisorientierten Vorlagen, Checklisten und Hilfsmitteln für die Umsetzung sowie mit „safely“ ein digitales System zur Anwendung, das auch einen mobilen Zugriff erlaubt. Weitergehend stehen Experten für die Beratung zur Verfügung, werden Sicherheitsschulungen durchgeführt, und es findet ein jährlicher Erfahrungsaustausch statt. Nachweislich führt eine Branchenlösung zu einer Reduktion von Unfallzahlen und Absenztagen.
EKAS-Zertifikat
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS wurde in der Botschaft des Bundesrates zum UVG als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich. Mit dem Zertifikat „Personalverleih (EKAS Nr. 82)“ wird bescheinigt, dass die Trägerschaft von QAS die Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend der EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS 6508, ASA-Richtlinie) eingeführt hat und wirksam anwendet.
Quelle: www.swissstaffing.ch/QAS