Medizinische Geräte fallen neu unter die Recyclingverordnung

Das Recycling von elektronischen Geräten wird ausgedehnt. So fallen ab Anfang Januar 2022 beispielsweise auch medizinische Geräte unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).

VREG
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Dank der Separatsammlung und Verwertung von Altgeräten lassen sich wertvolle Materialien wie Gold, Kupfer, Aluminium, Eisen oder verwertbare Kunststoffanteile mit den entsprechenden Verwertungstechnologien zurückgewinnen. Die Revision der Verordnung trage dazu bei, das Recycling von Altgeräten zu stärken und so den Ressourcenkreislauf zu schliessen, schreibt der Bundesrat. Mit der revidierten VREG  sollen neu seltene Technologiemetalle wie Neodym oder Tantal zurückgewonnen werden, wenn die dafür notwendigen Verfahren existieren, heisst es.

Was fällt neu alles unter das Recycling?

Der Geltungsbereich der Verordnung über die VREG soll ab 1. Januar 2022 auf alle elektrischen und elektronischen Geräte ausgedehnt werden. Gemäss Angaben gehören insbesondere medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten und Photovoltaikmodule dazu, die künftig unter die VREG fallen werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) werde eine Liste veröffentlichen, auf der die betroffenen Geräte aufgeführt seien, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates. Indem die Vorgaben der VREG nun auch für Geräte aus Fahrzeugen, Bauten und Gegenständen gelten, deren Ausbau mit verhältnismässigem Aufwand möglich sei, vergrössere sich zudem das Potenzial für die Rückgewinnung verwertbarer Bestandteile.

Im revidierten Vorordnungspaket heisst es, dass neu auf eine konkrete Aufteilung in Gerätekategorien in der VREG verzichtet werde. Begründet wird dies damit, dass im Rahmen des Entsorgungsprozesses die Geräte nicht nach Kategorien, sondern nach Bauteilen und darin enthaltenen Substanzen in verschiedenen Behandlungsströmen zusammengefasst werden. Behandlungsströme seien darauf ausgerichtet, Zielmaterialien – dies können Wertstoffe oder Schadstoffe sein – in möglichst reiner Form zu konzentrieren. So können sie besser verwertet (stofflich oder energetisch) oder beseitigt werden, wie das Bundesamt für Umwelt betont.

Finanzierungslösung zurückgestellt

Ferner wird mitgeteilt, dass aufgrund der laufenden Diskussionen zur parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» die Aspekte zur künftigen Finanzierungslösung für die Sammlung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte im Rahmen der VREG zurückgestellt werden. Sobald die Arbeiten des Parlaments abgeschlossen seien, wird das Uvek analysieren, ob die VREG im Hinblick auf das künftige Finanzierungssystem erneut revidiert werden soll, wie es abschliessend heisst.

Quelle: Bund / rs

Infos zur VREG:

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