Erste Einsichten in die nationale Sicherheitsverbundsübung SVU 19

Während der Übung des nationalen Sicherheitsverbunds SVU 19 trainieren Führungsorgane die Bewältigung einer lang andauernden Terrorlage in Schweizer Regionen.

 

Schweizweit leisten rund 70 Organisationen (Stäbe, Bundesstellen, Kantone, Städte und kritische Infrastrukturen) einen Beitrag zur Stabsrahmenübung. (Bild: Wikipedia)

Die SVU 19 soll überprüfen, wie die involvierten Sicherheitsorganisationen einen Krisenfall bewältigen können und wie sie in einer angespannten Terrorbedrohungslage zusammenarbeiten. Das Szenario ist eine lang anhaltende Terrorbedrohung durch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen, erpresserische Forderungen und drohende Anschläge.

Der Zuger Regierungsrat trägt die Gesamtverantwortung für das Krisenmanagement des Kantons Zug. Er liess sich in den Führungsräumen bei der Zuger Polizei über die fiktive Lage und die Zusammenarbeit im kantonalen Führungsstab (KFS) informieren. Anlässlich seines Besuchs zeigte sich der Regierungsrat beeindruckt über das gute Funktionieren des Krisenstabs.

Landammann Stephan Schleiss hielt fest: «Solche Übungen stellen sehr gute Vorbereitungen für den Ernstfall dar. Wir sind überzeugt, dass der Kanton Zug hier bestens gewappnet ist.»

Moderne Infrastruktur
Dabei liess sich der Zuger Regierungsrat die Zusammenarbeit mit dem Bund sowie die internen Prozesse erklären. Er erhielt auch einen guten Eindruck von der erst kürzlich erneuerten Infrastruktur in den Führungsräumen. Der Chef des KFS, Urs Marti, zeigte sich ebenfalls sehr zufrieden mit der Übungsorganisation:

«Insbesondere die neu organisierten Räume und die moderne Technik erleichtern die Zusammenarbeit im KFS.» Die verschiedenen Funktionsträgerinnen und -träger finden eine Infrastruktur vor, mit der sie im Ernstfall unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen können.

Neue Gesetzesgrundlagen ab Januar
Die Übung findet im Kanton Zug auch im Hinblick auf die erneuerten Gesetzesnormen zum Schutz der Bevölkerung im Fall von Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen statt, die per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das neue Gesetz löst das veraltete Notorganisationsgesetz ab und gewährleistet die Handlungsfähigkeit von kantonalen oder kommunalen Institutionen der Legislative und der Exekutive im Ereignisfall.

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