Arbeitsgruppe für Bitcoin lanciert
Bitcoin und ICOs sollen in der Schweiz gesetzlich reguliert werden: Eine Arbeitsgruppe soll bis Ende Jahr die Vorgaben prüfen. Weil Blockchain-Transaktionen zudem regelmässig grenzüberschreitend erfolgen, sind auch international-privatrechtliche Implikationen zu berücksichtigen.
Jetzt nimmt auch die Schweizer Regierung Bitcoin und ICO und Kryptowährungen unter die Lupe: Bis Ende 2018 soll eine Arbeitsgruppe die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Blockchain-Technologie prüfen. Besonderes Augenmerk soll dabei den sogenannten Initial Coin Offering (ICO) gelten, wie das beim Finanzministerium angesiedelte Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) kürzlich mitteilte.
Dabei sammeln Firmen Geld bei Anlegern ein und geben statt Aktien oder Anleihen digitale Anteile (Token) aus. Diese werden dann als Kryptowährung an speziellen Börsen gehandelt. Immer mehr Länder schieben jedoch dem Handel mit Kryptowährungen einen Riegel vor: Südkorea denkt über ein komplettes Verbot nach, China will den Handel offenbar unmöglich machen. Frankreich und Deutschland diskutieren wirtschaftliche und steuertechnische Herausforderungen, sie sich inzwischen beim Handling und der Kontrolle virtueller Währungen ergeben.
Bitcoin auch Thema am G20-Gipfel
Nach wie vor scheinen die Risiken und Gefahren für den digitalen Werkplatz hoch: Es könnte sich dereinst ein Reputationsverlust über einseitige Angebote von Schweizer Fin-Tech Unternehmen einstellen. Blockchain-Anbieter sind immer wieder Ziel von Hacker- und Betrugsversuchen. Gleichzeitig soll das Steuersystem an Cryptowährungen gebunden werden. Zuviele Fragezeichen in Sachen Bitcoin beschäftigen zurzeit die Schweizer Behörden und Wirtschaft.
Deutschland und Frankreich wollen beim G20-Gipfel im März einen gemeinsamen Vorschlag zur Regulierung von Bitcoin vorlegen. Angesichts der ungewissen Zukunft des Handels befindet sich jetzt auch noch der Bitcoin, die bekannteste virtuelle Währung, auf einer Talfahrt.
Systemische Risiken vorhanden
Themen und Hypothesen zum Bitcoin kursieren wie wild. Neben quasi regulatorischen Chancen, welche diese neuen Währungen mit sich bringen – gehen auch systemische und individuelle Risiken bei der Lancierung diverser Cryptowährungen einher. Jetzt fordern auch Schweizer Parlamentarier und Insider eine Einordnung dieser neuen Währungen ins bestehende Schweizerische Rechtssystem.
Ende September 2017 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht in einer Aufsichtsmitteilung festgehalten, dass das so genannte „Coin oder Token Offering“ je nach Ausgestaltung unter die bestehenden Finanzmarktgesetze fallen könnten, wobei es auf die Ausgestaltung im Einzelfall ankäme. Mit dieser ersten Interpellation sollen Rechtsfragen und Risiken von Cyberwährungen beleuchtet werden.
Arbeitsgruppe integriert Branche
Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich im Zusammenhang mit Bitcoins und anderen Cyberwährungen vielfältige rechtliche Fragen stellen. Diese Fragen gehen teilweise über das Finanzmarktrecht hinaus. Sie betreffen insbesondere auch Aspekte des allgemeinen Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
“ (…) Diese Fragen zeigen, dass die Verwendung der Blockchain-Technologie bzw. von Kryptowährungen neben Chancen auch vielfältige Risiken birgt. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Bundesrat zusätzlich zu den bereits laufenden Arbeiten die aufgeworfenen (und weitere) Fragen aus den Bereichen des Finanzmarktrechts, aber auch darüber hinaus, vertieft zu analysieren.“
Zurzeit werden im Rahmen der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Béglé (17.3818) erwähnten Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements erste Abklärungen getroffen. Es heisst, die Blockchain-Branche werde möglichst miteinbezogen. Inzwischen heisst es für Privatpersonen und KMU vorsichtig zu bleiben, sorgsam mit neuen, weltweit schwankenden Währungen umzugehen.
Mehr Informationen zur Arbeitsgruppe zu Blockchain/ ICO finden sie auf der Seite des Eidgenössischen Finanzdepartements: