Richtungsentscheid zur E-ID
Die Grundsätze für die Ausgestaltung eines künftigen staatlichen Identitätsnachweises (E-ID) sind festgelegt. Die staatliche E-ID soll den Nutzerinnen und Nutzern die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten ermöglichen. Sie könnte öffentlichen und privaten Stellen als Identitätsnachweis für unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung stehen, wie der Bundesrat schreibt. Der Entwurf zum neuen Gesetz zur E-ID soll Mitte 2022 in die Vernehmlassung gehen.
Das Volk hat das Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste am 7. März 2021 bachab geschickt. In der Folge hat Bundesbern vom 2. September bis am 14. Oktober 2021 eine informelle öffentliche Konsultation durchgeführt. Dazu gingen gemäss Angaben rund 60 Stellungnahmen ein.
Datenschutz und Datensouveränität im Zentrum
Gestützt auf die Ergebnissen der Konsultation hat der Bundesrat Grundsätze für die Ausgestaltung einer künftigen staatlichen E‑ID festgelegt: Nutzerinnen und Nutzer der E‑ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll unter anderem durch das System selber (Privacy by Design), aber auch durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) sowie eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet werden.
Die E-ID soll auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur beruhen, wie es heisst. Sie könnte staatlichen und privaten Stellen für die Ausstellung unterschiedlicher digitaler Nachweise zur Verfügung stehen. Der Ausbau könne schrittweise erfolgen. Beispiele für Anwendungen sind Strafregisterauszüge, Führerausweise, Hochschuldiplome oder ärztliche Rezepte. Zu einzelnen möglichen Anwendungen diskutiere man Pilotprojekte: Zum Beispiel möchten das Bundesamt für Strassen und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter einen elektronischen Führerausweis lancieren. Die Bundeskanzlei wiederum überprüft in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössische Personalamt die Machbarkeit eines neuen elektronischen Ausweises für Mitarbeitende des Bundes (Proof of Concept ePerso).
Gesetzesentwurf bis Mitte 2022
Mit dem Richtungsentscheid trage der Bundesrat auch den Forderungen verschiedener parlamentarischer Vorstösse Rechnung. Im Rahmen der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage würden verschiedene Punkte wie der Prozess der Ausstellung und der Umfang des Betriebs der E‑ID-Infrastruktur durch den Staat im Detail geprüft. Weiter würden die verschiedenen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft erarbeitet. Der technischen Entwicklung werde Rechnung getragen, indem das Gesetz technologieneutral formuliert werde. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz soll laut Angaben Mitte 2022 eröffnet werden.
Quelle: Bund