Meldepflichtige Berufsarten für 2022

Bundespräsident Guy Parmelin hat die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022 bestätigt. Als Grundlage für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht umfasst diese Liste sämtliche Berufsarten ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Stellenmeldepflicht
Wer fällt ab 2022 unter die Stellenmeldepflicht? © Depositphotos, Rawpixel

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Liste der meldepflichtigen Berufsarten aktualisiert (vgl. auch hier). Sie gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022. Bereits die Liste 2021 spiegle den Anstieg der Arbeitslosenquote im Zuge der Covid-19-Pandemie wider, schreibt das Bundesamt. Aufgrund dieses Anstiegs der Arbeitslosigkeit werde die Zahl der Berufsarten, welche den Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht von 5 Prozent erreichen oder überschreiten, im Jahr 2022 nochmals etwas ansteigen.

Zusätzlich fünf Berufsarten

Im Jahr 2022 werden zusätzlich fünf Berufsarten mit rund 213’000 Erwerbstätigen unter die Stellenmeldepflicht fallen. Die mit Abstand grösste neu meldepflichtige Berufsart bilden die Verkaufskräfte in Handelsgeschäften (ca. 158’000 Erwerbstätige), welche in der Referenzperiode eine Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent erreichten, wie das Departement von Guy Parmelin schreibt. Laut WBF müssen neu auch offene Stellen für Fachkräfte in Marketing und Werbung, Grafik- und Multimediadesigner/innen, Lackierer/innen und verwandte Berufe sowie Reiseverkehrsfachkräfte gemeldet werden.

Meldepflichtige Berufsarten für das Jahr 2022 sind einsehbar unter: www.arbeit.swiss

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