Covid-Zertifikate werden schrittweise ausgestellt
Die Ausstellung des Covid-Zertifikats für geimpfte, genesene und getestete Personen läuft seit Montag, 7. Juni. Laut bundesrätlichen Angaben ist das Schweizer Zertifikat kompatibel mit der EU.
Die Verordnung über das Covid-Zertifikat ist am 7. Juni in Kraft getreten und entsprechende Zertifikate von den Kantonen sukzessive ausgestellt. Geimpfte, Genesene oder Getestete sollen bis Ende Juni 2021 in ihrem jeweiligen Kanton ein solches Dokumente, sei es in elektronischer Form oder als Papier beziehen können, wie der Bundesrat verspricht.
Fälschungssicher in einem QR-Code
Das System zur Ausstellung und Überprüfung von Covid-Zertifikaten wird vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), das dem Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer unterstellt ist, erstellt. Laut Angaben werden die Zertifikate sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ausgestellt. Beide Varianten enthalten die Zertifikatsangaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code, versehen mit einer elektronischen Signatur des Bundes, wie es ferner heisst. Diese erlaube eine sichere Überprüfung des Zertifikats, ohne dass dabei Personendaten übermittelt oder gespeichert würden.
Zwei Apps
Die Kantone definieren, welche Institutionen des Gesundheitswesens Covid-Zertifikate ausstellen dürfen. Sie bezeichnen Fachpersonen (aus Impfzentren, Testzentren, Spitälern, Arztpraxen, Apotheken etc.) als Ausstellerinnen und Aussteller, die geimpften, genesenen und negativ getesteten Personen auf Antrag ein Zertifikat ausstellen.
Das System des Bundes beinhaltet unter anderem eine Aufbewahrungs-App, die «COVID Certificate App», und eine Prüf-App, die «COVID Certificate Check App». Beide Apps werden in den offiziellen App-Stores von Google und Apple kostenlos zur Verfügung stehen. In der «COVID Certificate»-App kann das Covid-Zertifikat digital mitgeführt und vorgewiesen werden. Das Covid-Zertifikat in der App sei dem Papierzertifikat gleichgestellt. Mit der «COVID Certificate Check»-App lassen sich Covid-Zertifikate auf Papier oder in der «COVID Certificate»-App prüfen: Dabei sieht die prüfende Person lediglich den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und die Gültigkeit des Covid-Zertifikats, wie der Bund schreibt.
Wie lange ist Zertifikat gültig?
Gültig ist das Zertifikat
- für geimpfte Personen 180 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis (vgl. „Impfstoff schützt länger“)
- für genesene Personen beginnt die Gültigkeit ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage
- für negativ getestete Personen: 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme (PCR-Test) und beim Antigen-Schnelltest 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
Datenschutz und EU-Kompatibilität
Das vom BIT zur Verfügung gestellte Zertifikatssystem trägt gemäss Behörde den Anliegen des Datenschutzes Rechnung. Personendaten würden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert. Die für die Signierung des Zertifikates benötigten persönlichen Daten würden vom System des Bundes gelöscht, sobald das Zertifikat generiert und übermittelt wurde. Die Lösung des Bundes sei zudem mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate.
Erste digitale Covid-Zertifikate der EU
Seit wenigen Tagen ist die EU-Schnittstelle (Gateway) in Betrieb, mit der die digitale Covid-Zertifikate der EU grenzüberschreitend überprüft werden können. Sieben Mitgliedstaaten – Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Kroatien und Polen – haben angekündigt, sich schon heute an die EU-Schnittstelle anzuschliessen und damit zu beginnen, EU-Zertifikate auszugeben. Das System soll gemäss Angaben bis zum 1. Juli vollständig einsatzbereit sein.
Quelle: Bund, rs
Impfstoff schützt länger
Virginie Masserey vom Bundesamt für Gesundheit sagte am 15. Juni vor den Medien, dass die Schutzdauer des Covid-19-Impfstoffs mindestens 12 Monate betrage. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist des Zertifikats von 180 Tagen kann dieses verlängert werden, ohne dass ein neues erstellt werden muss.
Weitere Infos vom Bund:
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