Hohe Anforderungen an die Inspektionsstelle im Brandschutz
Die Inspektionsstelle steht oft im Spannungsfeld zwischen Risiken, Gesetzgebung sowie marktwirtschaftlichen und ge-sellschaftspolitischen Entwicklungen. Die damit verbundenen vielseitigen Anforderungen an ihre Qualifikation in fachlicher sowie verfahrenstechnischer Hinsicht sind darum sehr hoch.
In einer Zeit, in der Gesellschaft und Markt nach mehr Eigenverant-wortung rufen, mag die Tätigkeit der Inspektion fast wie ein Relikt aus einer vergangenen Epoche erscheinen. Kommt es jedoch in einem Unternehmen oder einer Branche zu Fehlentwicklungen mit nicht mehr akzeptierbaren Risiken, fordern Gesetzgeber und Marktteilneh-mer umgehend griffige Regulative in Form von Kontrollen und Zerti-fizierungen. Gerade im Brandschutz ist es von grosser Bedeutung, sol-che Kontrollen in Form von Inspektionen regelmässig und voraus-schauend durchzuführen.
Art und Umfang der Inspektion
Als Auftraggeber einer Inspektionsstelle für den Brandschutz kom-men in der Regel folgende Akteure infrage:
- Risikoverursacher bzw. Betreiber
- Exekutivbehörden
- Versicherer
- Generalunternehmer / Bauherren
- Anlagenersteller
- Interventionskräfte
- Justizbehörden
Als Inspektion gilt dabei die technische Abnahme oder die periodi-sche Kontrolle technischer Brandschutzeinrichtungen. Die Fachstelle Inspektion Brandschutz der Swiss Safety Center AG führt in folgenden Bereichen technische Inspektionen durch und überprüft dabei:
- Funktionstüchtigkeit und Schutzwirkung von Wasserlöschanlagen
- Leistungsfähigkeit betriebsinterner und öffentlicher Löschwasser- versorgungen
- Funktionstüchtigkeit und Überwachungsaufgabe von Brandmelde-anlagen
- Löschwirksamkeit stationärer Gaslöschanlagen
- Funktionstüchtigkeit von Notlichtanlagen
- Funktionstüchtigkeit von Anlagen zur Entrauchung und Rauchfrei-haltung
- Sprachalarmanlagen und elektroakustische Notfallwarnsysteme
- Brandschutzmassnahmen in Beherbergungsbetrieben (Hotels usw.)
Im Weiteren werden Sicherheitseinrichtungen und Notfallsteuerun-gen auch integral getestet.
Das Swiss Safety Center ist zudem akkreditiert als Inspektionsstel-le des Typs A für Brandschutzanlagen nach ISO/IEC 17020. Die Inspekti-on der Brandschutzeinrichtungen durch eine akkreditierte Stelle bestä-tigt, dass die Einrichtung den vorgegebenen Richtlinien entspricht.
Die eigentliche Inspektionstätigkeit umfasst die Projektbeurtei-lung anhand technischer Unterlagen (Pläne, Konzept, Berechnungen usw.), die Kontrolle der Installation vor Ort und die Funktionsüber-prüfung relevanter Grössen (Messen von Mengen, Drücken, Überprü-fen der Alarmübermittlung usw.) des jeweiligen Gewerks. Bei der Er-füllung ihres Auftrags beschäftigen die Inspektionsstelle zwei Anlie-gen immer wieder:
- Inspektionstiefe
- Konformitätsabweichungen
Inspektionstiefe
Eine alte Erfahrung besagt, dass Gesetzen so stark nachgelebt wird, wie ihre Einhaltung kontrolliert wird. Eine hundertprozentige Ein-haltung würde aber bedeuten, jede Bewegung zu kontrollieren. Eine solche Inspektionstiefe ist weder möglich noch vernünftig. Und doch steht eine Inspektionsstelle nicht selten unter dem unrealistischen Erwartungsdruck, Funktionalität und Konformität zu hundert Pro-zent geprüft zu haben. Jede wirtschaftlich vertretbare Inspektion muss sich indes auf folgendes beschränken:
- Stichprobenauswahl (einzelne ausgewählte Elemente, die inspi-ziert werden)
- Momentaufnahmen (in Zeitabständen definierte Inspektionen)
Je nachdem, wie diese zwei Parameter gewählt werden, lassen sich mehr oder weniger qualifizierte Aussagen über die Konformi-tätstreue eines Werks machen. Es steht im Ermessen der Inspektions-stelle, festzulegen, welche Prüfkriterien sie für die Beurteilung der Konformitätstreue beiziehen will. In der Regel wird sie deren Auswahl
- im Folgenden am Beispiel des Sprinklerbereichs – nach folgenden Kriterien treffen:
- Ist ein Nachweis der Teilkonformität bereits durch ein anderes an-erkanntes Prüfverfahren erbracht?
- Einfluss eines Prüfkriteriums auf die Versagenswahrscheinlichkeit der Anlage (z. B. Prüfung Leistungsfähigkeit Wasserversorgung)
- Auftretenswahrscheinlichkeit eines bestimmten relevanten Fehlers (z. B. Sprinklerversagen)
- Zeitabhängige Veränderung des konformen Zustands (z. B. Korrosion an der Anlage oder Nutzungsänderung im zu schützenden Bereich)
Diese Parameter entscheiden aus fachtechnischer Sicht über die Inspektionstiefe. Dazu gehört auch die Festlegung der Intervalle für Nachinspektionen. In wirtschaftlicher Hinsicht sind überdies die Kos-ten-Nutzen-Überlegungen der Auftraggeber zu beachten.
Konformitätsabweichungen
Vorschriften und Regelwerke sind bei komplexen Systemen wie einer Brandschutzanlage darauf ausgerichtet, den in der Praxis auftreten-den «Normalfall» zu regeln. Ein dynamischer Markt erfordert jedoch nicht selten Sonderlösungen,
- für die keine entsprechende Regelung in den Regelwerken zu fin-den ist,
- bzw
- für die zwar eine entsprechende Regelung vorhanden ist, deren Einhaltung aber aus gewichtigen Gründen (z. B. Machbarkeit nicht nachgewiesen) unverhältnismässig ist.
In diesen Fällen gilt es, die Abweichungen zu den Regelwerken sach-kundig zu beurteilen und zu gewichten. Nur eine qualifizierte Inspek-tionsstelle mit den entsprechenden Fachexperten ist dazu in der Lage und kann Gewähr für eine angemessene und verantwortliche Flexibi-lität bieten, wie sie vom Markt erwartet wird.
Nebst den vorgängig erwähnten Umständen stellen sich daher folgende Anforderungen an die Inspektionsstelle beim kompetenten Erkennen und Handeln in Fragen der Inspektionstiefe und der Kon-formitätsabweichung:
- Fachtechnische Kompetenz
- Einheitlichkeit der Beurteilung
- Unabhängigkeit und Neutralität
- Kreativität und vernetztes Denken
Nutzen für Kunden
Nebst den hier erwähnten Anforderungen sind natürlich auch die weiteren Ansprüche und Wünsche des Markts an eine Inspektions-stelle äusserst wichtig. Kurze Wege, schnelle Bearbeitungszeiten oder eine effiziente Berichterstattung sind oft geäusserte Anforderungen, welche die Inspektionsstelle Brandschutz der Swiss Safety Center AG im Sinne ihrer Kunden gerne erfüllt.