Umgang mit Naturgefahren

Einen absoluten Schutz vor Naturgefahren gibt es nicht. Die Erfahrungen aus ver-gangenen Naturereignissen haben gezeigt, dass der Umgang mit Naturgefahren ganzheitlich und nachhaltig erfolgen muss. Ziel aller Massnahmen ist es, bestehen-de Risiken auf ein akzeptables Mass zu reduzieren und neue, inakzeptable Risiken zu verhindern. Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Verbundaufgabe.

Hauptziel des Bundes im Umgang mit Natur-gefahren ist es, die Schutzdefizite im Bereich der Natur- und Störfallrisiken bis 2030 weit­ gehend zu beheben und Siedlungen und Infra-strukturen sowie deren Nutzung auf die Naturgefahrensituation­ abzustimmen. Dieses Ziel soll mit einem integralen Risikomanage-ment erreicht werden, um so eine nachhaltige und schweizweit vergleichbare Sicherheit für Menschen, hohe Sachwerte und natürliche ­Lebensgrundlagen zu schaffen und langfristig zu erhalten.

Integrales Risikomanagement
Die Ziele im Umgang mit Naturgefahren kön-nen nur erreicht werden, wenn Fachstellen, ­Behörden, Versicherungen und Betroffene ge-meinsam an der Umsetzung des integralen Risi-komanagements arbeiten, denn der Schutz vor Naturgefahren ist eine Dauer- und Verbundauf-gabe. Dabei erfüllen die verschiedenen Verant-wortungsträger unterschiedliche Aufgaben:

 

Geregelte Aufgabenverteilung
Die Aufgaben der öffentlichen Hand sind da-bei wie folgt zugewiesen: Primär sind in der Schweiz die Gemeinden und Kantone für den Schutz vor Naturgefahren verantwortlich. Der Bund nimmt seine strategische Führungsrolle wahr und unterstützt die Kantone finanziell und fachlich. Das Bafu respektive die Abtei-lung Gefahrenprävention beaufsichtigt den kantonalen Vollzug des Wasserbau- und Waldgesetzes und vollzieht die ihm durch das Gesetz direkt übertragenen Aufgaben. Insbe-sondere unterstützt es die Kantone bei der Pla-nung und Realisierung von Schutzmassnah-men gegen Wasser- und Sturzprozesse, Rut-schungen und Lawinen sowie bei der Erstel-lung von Gefahrengrundlagen. Im Bereich Erdbeben stehen die Koordination der Mass-nahmen des Bundes zur Erdbebenvorsorge, die Sicherstellung des erdbebengerechten Bauens im Einflussbereich des Bundes und die Förde-rung der Umsetzung von präventiven Mass-nahmen durch Dritte (Kantone, Gemeinden, Private) im Vordergrund.

 

Weitere wichtige Aufgaben zum Schutz vor Naturgefahren übernehmen die Versiche-rungen gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag ­sowie die direkt vom Risiko Betroffenen, bei-spielsweise Hauseigentümer oder Infrastruk-turbetreiber, durch die Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung.

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