Schweizer Covid-19-Zertifikat nach Ampelsystem

Am 19. Mai hat der Bundesrat die Regelung des Covid-19-Zertifikates konkretisiert.

Covid-19-Zertifikat
Nach dem Ampelsystem gelöst: Das Schweizer Covid-19-Zertifikat. © Depositphotos, monticello

Mit dem Covid-19-Zertifikat kann jede Person nachweisen, dass sie entweder gegen das Virus immun ist (geimpft oder genesen) oder die Wahrscheinlichkeit sehr klein ist, dass sie ansteckend ist (zeitnah getestet). Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann auch mit einem Coronatest ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.

Der Bundesrat will das Zertifikat nur so lange wie nötig einsetzen. Ziel ist die Vorgaben für die Schutzkonzepte gemäss dem Drei-Phasen-Modell schrittweise zu reduzieren und dann aufzuheben. Für die Anwendung des Zertifikats unterscheidet der Bundesrat drei Bereiche.

 Grüner Bereich: Wo das Zertifikat ausgeschlossen ist

Der erste, grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.

Oranger Bereich: Wo das Zertifikat Schliessungen verhindert oder freiwillig ist

Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen. Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird.

In diesem Bereich, in dem es um Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen geht, soll zudem das Zertifikat auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Roter Bereich: Wo das Zertifikat Öffnungen ermöglicht

Der dritte, rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Es ist davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt bleiben. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl Personen vor.

Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Quelle: Bund

Das Covid-19-Gesetz

Um die negativen Auswirkungen der Coronapandemie zu mildern, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen und verschiedene Formen der Hilfe beschlossen (z. B. Kurzarbeitsentschädigung, Entschädigung für Erwerbsausfall, Unterstützung für Kultur, Sport und Medien). Weil das Epidemiengesetz nicht für alle Massnahmen die gesetzliche Grundlage bot, hat sich der Bundesrat auf Notrecht gestützt, wie die Verfassung dies für solche Krisensituationen vorsieht.

Solches Notrecht ist jedoch auf sechs Monate befristet. Um die Massnahmen weiterführen zu können, haben Bundesrat und Parlament das Covid-19-Gesetz erarbeitet. Das Parlament hat das Gesetz im dringlichen Verfahren beschlossen und sofort in Kraft gesetzt. 

Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Nach Meinung des Referendumskomitees (Verein «Freunde der Verfassung») ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden. Neben einigen positiven Elementen enthalte es Schädliches (z. B. Subventionen für Medien), schreibt das Komitee.

Nach Meinung von Bundesrat und Parlament ist das Gesetz nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen. Das Gesetz sei nötig, um die Hilfe für die von der Pandemie Betroffenen so lange wie nötig fortführen zu können und damit Arbeitsplätze zu erhalten und das Überleben von Schweizer Unternehmen zu sichern. 

JA-Parole der Wirtschaftsverbände

Würde das Gesetz abgelehnt, würde es am 25. September 2021 ausser Kraft treten, also ein Jahr nachdem es beschlossen wurde. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise, und es könnte eine Situation grosser Ungewissheit darüber entstehen, wie es weitergeht, heisst es in der bundesrätlichen Mitteilung.

Nicht nur die Mehrheit des Parlaments, auch grosse Teile der Wirtschaft unterstützen die Vorlage. Für zahlreiche Schweizer Unternehmen sei das Gesetz überlebenswichtig, schreibt der Wirtschaftsverband Economiesuisse. Bei einem Nein zum Covid-19-Gesetz könnten sowohl Wirtschaft wie auch Bevölkerung künftig nicht mehr auf die im Gesetz vorgesehenen Unterstützungshilfen zählen. Bei einer weiteren Pandemiewelle würde dies unweigerlich zu Unsicherheiten führen. Dabei besteht die Gefahr von Konkursen und Massenentlassungen, wie Economiesuisse in seiner Mitteilung betont. Die Wirtschaft brauche in der Krise Rechtssicherheit. Deshalb habe der Vorstand von Economiesuisse klar die JA-Parole zum Covid-19-Gesetz beschlossen. Auch der Schweizerische Gewerbeverband hat die JA-Parole herausgegeben (seine Argumente sind hier nachzulesen), aber auch die Verbandsleitung von HotellerieSuisse. Ja sagen auch die meisten Parteien: EVP, FDP, GLP, GPS, Mitte, SPS. Stimmfreigabe hat die SVP beschlossen, für ein Nein plädiert die EDU.

Quelle: Bund, economiesuisse, Swissvotes, rs

Kurzarbeitsentschädigung erhöht

Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird von aktuell 18 auf 24 Monate erhöht. Das hat der Bundesrat am 12. Mai 2021 beschlossen. Zusätzlich werde das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE erneut um drei Monate bis Ende September 2021 verlängert heisst es. Weitere Massnahmen der Covid-Verordnung ALV sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, will der Bundesrat im Juni entscheiden. Dabei wird er die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeitsmarktliche Auswirkungen berücksichtigen, wie es abschliessend in der Medienmitteilung heisst.

Quelle: Bund

 

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